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Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Mattental"

Erstelldatum12.12.2023

Erneute Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Rümmingen hat am 04.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Mattental“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut zu veröffentlichen.

Der Planbereich wird begrenzt

-         im Norden: durch das landwirtschaftlich genutzte Flst. Nr. 2884 sowie den Gebrüder-Lange-Weg

-         im Osten: durch die Bahnstrecke Haltingen – Kandern sowie die Wittlinger Straße

-         im Süden: durch die bereits bebauten Flurstücke Nr. 54/2, 55 und 57/1 sowie die Schallbacher Straße

-         im Westen: durch den „Mattentalweg“ (Flst. Nr. 2878)

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.10.2023. Der Planbereich wird im folgenden Kartenausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Prüfung, und Geruchsimmissionsprognose sowie mit dem Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung vom

20.12.2023 – 31.01.2024

unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinde Rümmingen veröffentlicht: www.ruemmingen.de/de/Aktuelles/Amtliche-Bekanntmachungen

Zusätzlich werden die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Rümmingen, Lörracher Str. 9, 79595 Rümmingen während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die Gemeinde Rümmingen (gemeinde(at)ruemmingen.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Rümmingen abgegeben werden.

Gemeindeverwaltung Rümmingen
Lörracher Str. 9
79595 Rümmingen
Tel.: 07621/42 43 56

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin zweckmäßig. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke.

Gemäß § 4b BauGB ist die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Für eingehende Stellungnahmen weisen wir auf die Datenschutzbestimmungen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hin. Das Ergebnis der Behandlung der Anregungen wird dem Einwender/der Einwenderin mitgeteilt. Die Angabe der Anschrift des Verfassers/der Verfasserin wird ausschließlich hierfür verwendet. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.

Rümmingen, den 12.12.2023

Daniela Meier
Bürgermeisterin

Nachfolgend Entwurf Bebauungsplan "Mattental" zum Herunterladen: