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Einladung zur öffentlichen konstituierenden Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2024 | Nachtrag

Nachtrag

zur öffentlichen konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Rümmingen am Montag, den 22. Juli 2024 um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle in Rümmingen

TOP 4

Wahlen                                                                                                                     

a) Ehrenamtliche Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin               

b) Vertreter/innen der Verbandsversammlung des

    Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal                 

c) Vertreter/innen des Wasserverbandes "Südliches Markgräflerland"

d) Vertreter/innen des Abwasserverbandes „Unteres Kandertal“

e) Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses

Änderung: Der bisherige TOP 4 wird um den Buchstaben e) ergänzt.

Die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten können Sie unter www.ris.ruemmingen.de
einsehen und herunterladen.

Mit freundlichen Grüßen

Joana Carreira

Bürgermeisterin

Einladung zur öffentlichen konstituierenden Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2024

E i n l a d u n g

zur 8. öffentlichen konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am Montag, 22. Juli 2024, 19.00 Uhr in der Gemeindehalle, Schulweg 2, Rümmingen

TOP 1

Ehrung von Mitgliedern des Gemeinderates

- Mathias Hengst                                        für 10 Jahre

- Gerhard Wildschütz                                 für 10 Jahre

TOP 2

Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderates

TOP 3

Verpflichtung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates nach § 32 Gemeindeordnung

TOP 4

Wahlen
a) Ehrenamtliche Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin               

b) Vertreter/innen der Verbandsversammlung des

    Gemeindeverwaltungsverbandes Vorderes Kandertal                 

c) Vertreter/innen des Wasserverbandes "Südliches Markgräflerland"

d) Vertreter/innen des Abwasserverbandes „Unteres Kandertal“

TOP 5

Bildung und Besetzung der Arbeitsgruppen
a) Wahl der Mitglieder in die Arbeitsgruppe „Kinder und Jugendliche“ sowie
„Jugend BeWegt“
b) Wahl der Mitglieder in die Arbeitsgruppe „Senioren“

TOP 6

Bekanntgaben

TOP 7

Allgemeine Anfragen und Anregungen

TOP 8

Fragestunde der Einwohner

Die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten können Sie unter www.ris.ruemmingen.de
einsehen und herunterladen.

Im Anschluss an die Sitzung lade ich Sie herzlich zu einem Stehempfang ein.

Mit freundlichen Grüßen

Joana Carreira, Bürgermeisterin

Inkrafttreten des Bebauungsplans "Schallbacher Straße/Ortskern"

Erstelldatum31.01.2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Rümmingen hat am 23.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Schallbacher Straße / Ortskern“ gemäß § 10 (1) BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbstständige Satzungen beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem folgenden Lageplan zu entnehmen:

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Schallbacher Straße / Ortskern“ treten mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung vom 13.01.2023, des Umweltbeitrags vom 09.09.2022 sowie der Artenschutz - Betrachtung vom 24.08.2022 während der Öffnungszeiten im Rathaus Rümmingen, Lörracher Str. 9, 79595 Rümmingen eingesehen werden; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen folgender Vorschriften nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rümmingen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht werden:

1.    Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3
      BauGB,

2.    Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
       Flächennutzungs-planes unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB,

3.    Vorschriften des Abwägungsvorgangs nach § 214 (3) Satz 2 BauGB,

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Darüber hinaus wird auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB und §44 (4) BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche hingewiesen.

Gemeinde Rümmingen, den 31.01.2023
Daniela Meier, Bürgermeisterin